Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 25.02.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.1986 - 10 U 130/86   

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https://dejure.org/1986,6697
OLG Düsseldorf, 11.12.1986 - 10 U 130/86 (https://dejure.org/1986,6697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.1986 - 10 U 130/86 (https://dejure.org/1986,6697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - 10 U 130/86 (https://dejure.org/1986,6697)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 687
 
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Wird zitiert von ... (3)

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 25.02.1987 - 2 S 126/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7188
LG Hamburg, 25.02.1987 - 2 S 126/86 (https://dejure.org/1987,7188)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.1987 - 2 S 126/86 (https://dejure.org/1987,7188)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 2 S 126/86 (https://dejure.org/1987,7188)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 687
  • MDR 1987, 582
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Saarbrücken, 09.04.1990 - 13 BS 342/89
    Hinter diesem Interesse des Mieters muß das Interesse des Vermieters, den Mieter aus wirtschaftlichen, kalkulatorischen oder organisatorischen Gründen möglichst langfristig zu binden, zurücktreten (vgl. dazu ausführlich LG Hamburg, NJW-RR 1987, 687 m. w. Nachw.).

    Gleiches würde jedoch auch dann gelten, wenn eine Anwendung des § 564 II BGB nicht in Betracht käme (vgl. zu der Problematik für den ähnlich gelagerten Fall des § 621 BGB die Ausführungen des BGH, NJW 1985, 2585 (2586) = LM § 620 BGB Nr. 2), denn in diesem Fall würde die dann vorzunehmende ergänzende Vertragsauslegung dazu führen, dem Mieter in den ersten Wochen oder Monaten des Vertragsverhältnisses ein ordentliches Kündigungsrecht für den Fall, daß er den gesundheitlichen Anforderungen des Fitneßprogramms nicht gewachsen ist, einzuräumen (vgl. dazu LG Hamburg, NJW-RR 1987, 687), bzw. die unangemessen lange Verlängerungsdauer von 12 Monaten durch eine Verlängerungsklausel mit einer geringeren Verlängerungsdauer zu ersetzen (vgl. dazu LG Hamburg, NJW-RR 1988, 317).

  • AG Mönchengladbach, 07.01.2003 - 5 C 521/02

    Vorliegen einer allgemeinen Geschäftsbedingung trotz Wahlmöglichkeiten bezüglich

    Persönliche Bindungen stehen bei Fitness-Studio-Verträgen regelmäßig nicht im Vordergrund (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 25.02.1991, MDR 1987, S. 582).
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